D-LEsta, 21081 Breitkopf & Härtel, Leipzig, 0314 Kopierbuch B, 3. Februar–10. März 1887, Bl. 965
- Titel
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- 1887-03-09 Breitkopf & Härtel an Carl Reinecke
- Signatur
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- D-LEsta, 21081 Breitkopf & Härtel, Leipzig, 0314 Kopierbuch B, 3. Februar–10. März 1887, Bl. 965
- Ort des Bestandes
- Bestand
- Absender
- Ort des Absenders
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- Leipzig
- Empfänger
- Ort des Empfängers
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- Leipzig
- Sprache
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- Deutsch
- Inhalt
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- Breitkopf & Härtel führen die Problematik rund um den Rechtsstreit mit dem Verlag Augener & Co. aus und bitten Reinecke erneut um ein Gutachten hierzu
- Transkript
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- 9. März 1887
Sehr geehrter Herr Capellmeister
Herzlichen Dank für die verschiedenen Auskünfte und namentlich betreffend die Plaidyschen Studien.
Die Auskunft stimmt ganz mit dem überein, was wir erwarteten, nämlich dass sich die Herren Augenersichganz an die erste Ausgabe des Werkes gehalten haben.
Gleich die erste Ausgabe von 1852 trägt den Vermerk „Entd. Sta. Hall“, da jedoch die Eintragungen stets nur durch Vermittelung englischer Handlungen geschehen sind und der damals mit diesen Arbeiten Betraute Dr. Geiseler sich grosse Nachlässigkeiten hat zu Schulden kommen lassen, so ist nicht ausgeschlossen, dass diese Ausgabe nicht rechtzeitig eingetragen worden ist. Jedenfalls ist erwiesener Maassen das Werk seit 30 Jahren, gelegentlich der 2ten Ausgabe 1857 ordnungsgemäss eingetragen worden, was auch bei der 3ten Ausgabe und <x> \unseren/ verschiedenen englischen Übersetzungen beobachtet worden ist.
Gegenwärtig ist nun ein Vertrag der Europäischen Staaten beschlossen worden, der leider erst im September ratifizirt werden soll. Wie aus dem beifolgenden Börsenblatte Seite 2116/2119 zu ersehen ist, hat die Firma Augener es vermocht, die von allen Ländern gutgeheissene rückwirkende Kraft des Gesetzes zu vereiteln; dieselbe benutzt auch die Zeit bis zur Ratifizirung, alles Erreichbare nachzudrucken, um so die Originalverleger zu prellen.
Man wird wirklich etwas auf den Begriff der Nachdrucks-Hyäne gebracht, wenn man sieht wie die Todten wieder ausgegraben werden, um ein […] Fressen zu geben. Sollte es kein Nachdruck sein, diese seit einem Menschenalter geschützten Werke zu drucken, so bleibt es doch eine unehrenhafte Hand-
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lung, durch derartige Winkelzüge ein Recht zu umgehen, namentlich aber als das Werk eines anerkannten Paedagogen <x> in Form desselben auszugeben, die dem Verfasser selbst nicht mehr genügt hat.
In dem an Sie gerichteten Briefe ist das, was nun die Hauptsache ist, nicht so an die Spitze gestellt worden: Wir wünschen darüber aufgeklärt zu sein, ob die Veränderungen 1) der zweiten Auflage 2) der dritten Auflage buchstäbliche, für den Unterricht nützliche sind.
Plaidy sagt in der Vorrede zweite Auflage im September 1856:
„Die überaus günstige Aufnahme … macht es denn um so mehr zur Pflicht auf dem einmal betretenen Wege fortzuschreiten; das Werk einer eigenen, strengen Kritik zu unterwerfen, hier Fehlendes zu ergänzen, dort Überflüssiges wegzulassen. Dies ist nun in dieser neuen Ausgabe geschehen.“
In der Vorrede zur dritten Ausgabe im August 1868 sagt er:
„Nach sorgfältiger Erwägung sind in die dritte Auflage – ausser einer verbesserten Anordnung der Abtheilung VI (Akkordpassagen) – erweiterte Vorübungen zu allen Abtheilungen, die Molltonleiter in Terzen und Sexten, Vermehrung der Fingerübungen (Abth. I) sowie Transponirung einzelner besonders wichtigen derselben aufgenommen, und hofft der Verfasser, dadurch das Werk in zweckfördernder Weise ergänzt zu haben“
Für uns entsteht nun die Frage:
1) Was ist in der zweiten Auflage ausgeschieden, was ergänzt worden. Befindet sich der Verfasser in derselben in der That <x> fortschreitend <x> auf dem betretenen Wege? Hat er also in der That das Werk einer strengen eigenen Kritik unterworfen?
2) Stellt in der dritten Auflage die verbesserte Anordnung der Abth. VI, sow. die Erweiterung der Vorübungen in allen Abtheilungen, die Darbietung der Molltonleitern in Terzen und Sexten, die Vermehrung der Fingerübungen (Abth. I),
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die Transponirung einzelner u.s.w. im Ganzen eine zweckfördernde Ergänzung dar?
Kurz, steht die zweite und dritte Ausgabe über der ersten? Dass es unbedenklich, die vom Verfasser als durch spätere Ausgabe ersetzte erste Drucklegung jetzt nach über einem Menschenalter einfach als „Plaidys Studien“ auszugeben? Würde der Verfasser diese Ausgabe gebilligt haben? mit seinem Namen vertreten haben?
Diese Sache ist für den Musikhandel von wesentlicher Bedeutung. Wir bitten Sie desshalb recht freundlich, gütig auch diese Vergleichung vorzunehmen als ein für unser Haus erstattetes Gutachten. Zu dem Zwecke beehren wir uns, unsere drei Deutschen Ausgaben von 1852, 1856 und 1868 nochmals beizufügen.
Zum Schluss knüpfen wir auch hieran den Wunsch, dass Sie Sich doch einmal entschliessen möchten, Ihre eigenen technischen Uebungen zusammen zu stellen.
In grösster Verehrung ergeben
Breitkopf & Härtel
- 9. März 1887
- Umfang
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- 3 Seiten
- Bemerkung
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- Handschrift
- unklar: Dr. Geiseler
- Datum
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- 09.03.1887
- Personenreferenz
- Werkreferenz
- Schlagworte
- Bearbeiter:in
-
- mayer
- Bearbeitungsstatus
-
- fertig
- Statische URL
- https://musiclpz.dl.uni-leipzig.de/receive/MusicLpzLetter_letter_00001449
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- Lizenz Metadaten
- CC0 1.0
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